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   OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00   

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https://dejure.org/2000,8032
OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00 (https://dejure.org/2000,8032)
OLG München, Entscheidung vom 19.12.2000 - 21 W 3174/00 (https://dejure.org/2000,8032)
OLG München, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 21 W 3174/00 (https://dejure.org/2000,8032)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freie Meinungsäußerung; Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Ehrverletzung; Äußerungen innerhalb eines Rechtsstreits; Stimmungsmache; Üble Nachrede; Polemik

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 1004; ; GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 § 1004; GG Art. 1, Art. 2, Art. 5
    Ehrverletzender Parteivortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 23 O 20673/00
  • OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 765
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90

    Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit

    Auszug aus OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
    Die Art und Weise des Vortrags muß aber auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen (BVerfG NJW 1991, 2074/2075).

    Ehrverletzende Äußerungen, die lediglich der Stimmungsmache gegen andere Prozeßbeteiligte dienen, sind nicht von Art. 5 Abs. 1 GG gedeckt (BVerfG NJW 1991, 2074/2075).

  • BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im

    Auszug aus OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
    Nach § 193 StGB kann dabei auch eine den Tatbestand des § 186 StGB erfüllende Behauptung gerechtfertigt sein (BVerfG NJW 1991, 29).
  • OLG München, 02.08.2002 - 21 U 2188/02

    Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren

    Deshalb fehlt in derartigen Fällen für eine solche Abwehrklage grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis (BGH GRUR 1988, 399 = JZ 1988, 304 mit Anm. Walter = NJW 1988, 1016 - Tonbandaufnahme; ständige Rechtsprechung. Senat AfP 1987, 440 = NVwZ 1987, 357 - Stadtratsanfrage; NJW 1997, 62 = OLGR 1996, 275 - Westdeutsche Konjunkturritter; NJW-RR 2001, 765 = OLGR 2001, 272 - geistesgestört).
  • OLG Dresden, 05.08.2011 - 4 W 624/11

    Untersagung ehrenrühriger Äußerungen über Dritte gegenüber einem Notar

    Es handelte sich auch nicht um Äußerungen ohne Sachbezug zu dem Mandatsverhältnis, die von der Privilegierung nicht umfasst sind (vgl. insoweit BGH NJW 2000, 2217; OLG München NJW-RR 2001, 765), schon weil sie nicht nur einen Vorwurf an den Kläger, sondern auch an den Notar selbst enthielten.
  • LG Bonn, 06.06.2005 - 9 O 31/05
    Auch wenn die Äußerung als pauschale Wertung der Sachlichkeit entbehrte, war sie aufgrund dar erhobenen Vorwürfe, der sich der Beklagte durch die Klägerin zu Unrecht ausgesetzt sah, von Artikel 5 GG gedeckt und zwar im Rahmen einer legitimen Verteidigung und in Wahrnehmung seiner Interessen in einem gegen ihn gerichteten Verfahren; es gelten insoweit keine anderen Grundsätze wie in einem Rechtsstreit (Prozess), in denn der Beschuldigte seine Rechte und Interessen ungehindert wahrnehmen und sich verteidigen darf (vg. hierzu auch BVerfGE in NJW-RR 2001, 411; OLG München NJW-RR 2001, 765 sowie Palandt/Sprau, BGB Kmtr., 64. Aufl. § 823 RN 104 mit weiteren Nachweisen).
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